Gunnar Nebelung brachte Licht in Namensdschungel oder auch nicht!
Alfred und Else heiraten. Welche Ehenamen konnten sie führen? Wie hat sich das Namensrecht, dass mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Deutschland in Kraft trat, bis heute verändert? Welche Ehenamen können frisch Vermählte heute auswählen und an ihre Kinder weitergeben? Gunnar Nebelung von der Genealogischen Gesellschaft Hamburg ließ seine Online-Zuschauer jetzt schon daran verzweifeln!
Von Georg Palmüller
Wir, die dem spannenden und faszinierenden Hobby der Ahnenforschung frönen, haben jetzt auch schon manchmal Schwierigkeiten, Personen aufgrund ihres Familiennamens richtig in unsere Familiengeschichte einzuordnen. Gerade, wenn es um „Genanntnamen“, wie zum Beispiel „Albert Mustermann genannt Mühlschenk“ geht, können alte Kirchenbucheinträge verwirrend sein und uns sogar auf eine falsche Fährte bringen. Aber was aufgrund des 2025 in Kraft getretenen neuen deutschen Namensrecht möglich ist und zukünftige Generationen von Ahnenforscherinnen und Ahnenforschern erwartet, dazu gab Gunnar Nebelung in seinem Online-Vortrag „Das deutsche Namensrecht von 1900 bis 2025“ am Donnerstag, dem 2. Oktober 2025 beim Ahnenforscher Stammtisch Unna schon einen Vorgeschmack!

Unser Forscherfreund Gunnar Nebelung von der Genealogischen Gesellschaft Hamburg referierte über "Das deutsche Namensrecht von 1900 bis 2025.
Der Referent begann nach einer kurzen Selbstvorstellung damit, die Änderungen des deutschen Namensrechts von 1900 bis 2025 vorzustellen. Wer aber nun dachte: „Wie? Das war schon alles?“, wurde dann eines Besseren belehrt. Als Gunnar die aktuelle Fassung des Namensrechts aufzeigte, ging es erst richtig los!

Es begann ... mit einem Satz! Im am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Bürgerlichen Gesetzbuch wurde nach einer Eheschließung gültige Ehename in nur einem einzigen Satz festgeschrieben.

Im nun geltenden Namensrecht ist der seinerzeit einzige Satz zum einem umfangreichen "Roman" geworden.
Anschaulich mit zahlreichen Beispielen von Kombinationen ihrer Familiennamen zu Ehenamen, ließ der Referent den großen internationalen Online-Teilnehmerkreis im Zoom-Meeting-Raum schier verzweifeln. Alfred und Else, die frisch Vermählten, haben heute die Möglichkeit, ihren Ehenamen aus nahezu 28 (!) möglichen Kombinationen auszuwählen! In einer humorvollen Art und Weise präsentierte Gunnar Nebelung alle diese Kombinationen und sorgte dabei für Erheiterung im Teilnehmerkreis.

Wenn Alfred und Else heute heiraten, haben sie viele Möglichkeiten der Kombination ihrer Familiennamen zu einem Ehenamen.

Für die in Deutschland ansässigen Volksgruppen, wie zum Beispiel die Friesen, gibt es Sonderregelungen.
Anschließend erläuterte er die Sonderregelung für in Deutschland ansässige Volksgruppen, wie zum Beispiel die Friesen oder Sorben. Auch da gibt es nun viele Möglichkeiten, wie die Namen gestaltet werden können. Um sich zu einem Angehörigen der Volksgruppen zugehörig zu fühlen, ist lediglich eine offizielle Erklärung vonnöten. Die Abstammung muss nicht nachgewiesen werden und wird auch nicht überprüft. So kann sich zum Beispiel auch ein Bayer zu einem Ostfriesen erklären. Eine Vorstellung, die für Erheiterung sorgte, als der Moderator Georg Palmüller zum anwesenden Forscherfreund Michael Mautner aus München sagte: „Was würde ich wohl für ein Gesicht machen, wenn du mir sagen würdest, du wärest Ostfriese?“
„Man kann sich namensmäßig jetzt selbst in den Adelsstand erheben!“, meinte der Referent und führte das Beispiel auf, dass ein Georg von Notz“ eine Frau mit dem Familiennamen „Herzog“ ehelicht und nach dem neuen Namensrecht die Namen zu „Georg Herzog von Notz“ kombinieren kann.

Des Friesens Alfred Tetzlaffs Vater hieß "Winnetou Tetzlaff". Welche Namensmöglichkeiten stehen Alfred nach aktuellem Namensrecht zu?

Die Frau von Albert Graf von Lambsdorff erhält den Ehenamen "Gräfin" von Lambsdorff. Die Titel wie "Graf" oder "Fürst" sind zu Bestandteilen des Familiennamens geworden, aber "Charlotte Graf von Lambsdorff" klingt ungewöhnlich. Daher ist eine geschlechtsspezifische Abwandlung sinnvoll.
Zum Schluss wendete sich Gunnar Nebelung dem Adel zu, deren Adelstitel Bestandteil ihres Namens sind und erläuterte, wie auch hier nach heutigem Recht interessante Kombinationen möglich sind.
Nach dem Dank an den Referenten für seinen hoch interessanten, informativen und humorvollen Vortrag, appellierte der Moderator Georg Palmüller an die noch jungen und unverheirateten Forscherfreundinnen und -Freunde im Teilnehmerkreis: „Nach all dem, was wir hier nun gesehen haben: Wenn ihr heiratet und eure Ehenamen wählt, bitte, bitte, bitte, denkt an eure Nachkommen, die in 100 Jahren oder mehr Ahnenforschung betreiben!“